Tesla Assisted Driving (TAD)

Zulassung in Deutschland & Europa

Ehemals FSD (Supervised) · Unabhängiger Tracker · Stand

8von 27 EU-Staaten zugelassen
12,7 %der EU-Bevölkerung
Dez.EU-Abstimmung frühestens

Mini-Spiel: Solange TAD noch nicht zugelassen ist, musst du selbst fahren.

Dein Land

Mini-Spiel

Solange TAD nicht da ist: Selbst fahren!

Wie weit kommst du? Fahr durch alle 27 EU-Länder – mit Tempolimits, Blitzern und „Hände ans Lenkrad“. In Ländern mit Zulassung hilft TAD mit.

Seit dem 9. Oktober 2026 heißt FSD (Supervised) in Europa Tesla Assisted Driving. Hier siehst du, in welchen EU-Staaten das System zugelassen ist, wie weit die EU-weite Zulassung entfernt ist und was in Deutschland passiert. Jede Angabe mit Quelle.

Weg zur EU-weiten Zulassung

EU-weit gilt TAD erst, wenn beide Schwellen erreicht sind: mindestens 15 von 27 Staaten und 65 % der EU-Bevölkerung.

Zulassende Staaten8 / 15 benötigt
15
Abgedeckte EU-Bevölkerung12,7 % / 65 % benötigt
65 %

Blau = national zugelassen. Hellblau = falls alle angekündigten und prüfenden Staaten zustimmen (Szenario, keine Prognose). Bevölkerung: Eurostat 2024.

Wo ist Tesla Assisted Driving zugelassen?

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Alle 27 EU-Staaten im Überblick

LandStatusDatumHinweisQuelle
Niederlande Zugelassen (national) 10.04.2026RDW erteilt vorläufige EU-Typgenehmigung (UN R171 / Art. 39 VO (EU) 2018/858) – Grundlage aller weiteren nationalen Anerkennungen.RDW
Litauen Zugelassen (national) 20.05.2026Erster EU-Staat, der die RDW-Genehmigung national anerkennt.Electrek
Estland Zugelassen (national) 29.05.2026Nationale Anerkennung der RDW-Genehmigung.Estonian World
Dänemark Zugelassen (national) 09.06.2026Færdselsstyrelsen akzeptiert die RDW-Genehmigung nach eigener Prüfung.Electrek
Belgien Zugelassen (national) 10.06.2026Flämische Ministerin unterzeichnet die nationale Anerkennung.evxl.co
Slowenien Zugelassen (national) 07.09.2026Behörde AVP erkennt die RDW-Genehmigung an; Ministerium bestätigt am 08.09.2026.GOV.SI
Tschechien Zugelassen (national) 21.09.2026Verkehrsministerium erkennt die vorläufige RDW-Genehmigung an.md.gov.cz
Kroatien Zugelassen (national) 29.09.2026Typgenehmigungsbehörde DZM erkennt die RDW-Genehmigung an (laut HINA/N1).N1 (HINA)
Slowakei Angekündigt 07.10.2026Verkehrsminister Ráž kündigt Anerkennungsschreiben an die Niederlande „in den kommenden Tagen“ an. Versand noch nicht bestätigt – daher noch nicht als zugelassen gezählt.Pravda
Schweden In Prüfung 18.06.2026Trafikverket empfahl der EU die Ablehnung, solange das System Tempolimits bewusst überschreiten kann.Electrek
Finnland In Prüfung 23.06.2026Traficom prüft die RDW-Genehmigung, Grundhaltung laut Reuters positiv; keine Entscheidung.Reuters
Frankreich In Prüfung 03.09.2026Im Juli lehnte Minister Tabarot eine nationale Übernahme ab; seit September Straßentests mit zwei Fahrzeugen.Reuters
Deutschland In Prüfung 06.10.2026BMV: Einigung mit Tesla (max. 10 % Geschwindigkeitstoleranz, Fahrer 100 % verantwortlich, Umbenennung in „Tesla Assisted Driving“). Deutschland unterstützt das EU-Verfahren; KBA prüft. Keine nationale Zulassung.BMV
Italien In Prüfung –Antrag beim Verkehrsministerium (MIT) eingereicht, in Analyse (halboffizielle Bestätigung). Datum der Meldung nicht verifiziert.Not a Tesla App
Spanien In Prüfung –Minister Hereu: keine einseitige nationale Zulassung, Spanien wartet auf das EU-Verfahren. Datum der Meldung nicht verifiziert.Minister Hereu (via X)
Griechenland In Prüfung –Laut ETSC im beschleunigten Prüfverfahren. Datum der Meldung nicht verifiziert.ETSC
Irland In Prüfung –Laut Bericht in Prüfung; keine offizielle Behördenquelle gefunden. Datum der Meldung nicht verifiziert.Electrek
Ungarn Keine Info / offen 24.06.2026Minister signalisiert Interesse („Vorreiter statt Nachzügler“), aber kein formelles Verfahren bekannt.Infostart
Polen Keine Info / offen –Keine öffentliche Information zu einem nationalen Verfahren gefunden.–
Rumänien Keine Info / offen –Keine öffentliche Information zu einem nationalen Verfahren gefunden.–
Portugal Keine Info / offen –Keine öffentliche Information zu einem nationalen Verfahren gefunden.–
Österreich Keine Info / offen –Keine öffentliche Information zu einem nationalen Verfahren gefunden.–
Bulgarien Keine Info / offen –Keine öffentliche Information zu einem nationalen Verfahren gefunden.–
Lettland Keine Info / offen –Keine öffentliche Information zu einem nationalen Verfahren gefunden.–
Zypern Keine Info / offen –Keine öffentliche Information zu einem nationalen Verfahren gefunden.–
Luxemburg Keine Info / offen –Keine öffentliche Information zu einem nationalen Verfahren gefunden.–
Malta Keine Info / offen –Keine öffentliche Information zu einem nationalen Verfahren gefunden.–

In Prüfung

Deutschland: Wann kommt TAD?

Deutschland hat keine nationale Zulassung. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) prüft die niederländische Genehmigung und will laut heise ein Fahrzeug auch selbst erproben. Am 6. Oktober 2026 meldete das Bundesverkehrsministerium (BMV) eine Einigung mit Tesla aus Gesprächen im September:

  • Das System darf das Tempolimit um maximal 10 % überschreiten.
  • Der Fahrer bleibt zu 100 % verantwortlich.
  • Tesla bot an, das System in „Tesla Assisted Driving“ umzubenennen (seit 9.10. umgesetzt).
  • Deutschland unterstützt eine zeitnahe EU-weite Genehmigung.

Alles zu TAD in Deutschland →
Quellen: BMV, 06.10.2026 · heise, 06.10.2026

„Mein Ziel ist, dass Tesla-Fahrer die Vorteile des Assisted Driving in der gesamten EU so schnell wie möglich nutzen können.“
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger · BMV

Plan B: nationaler Weg

Gelingt keine Verständigung auf EU-Ebene, müsse man darüber sprechen, „was man in Deutschland tun könne“, sagte Bilger laut dpa auf einer Konferenz von Tagesspiegel Background. Rechtlich wäre das eine nationale Anerkennung nach Art. 39 Abs. 5 VO (EU) 2018/858, gültig nur in Deutschland.

Quelle: heise (dpa), 06.10.2026

18,6 % der EU-Bevölkerung lebt in Deutschland. Ein deutsches Ja wäre der größte einzelne Schritt Richtung 65 %-Schwelle.

News & Zeitleiste

    Häufige Fragen zu Tesla Assisted Driving

    Was ist Tesla Assisted Driving?

    Tesla Assisted Driving (TAD) ist der neue europäische Name von Teslas Fahrerassistenzsystem, das bisher „Full Self-Driving (Supervised)“ (FSD) hieß. Es ist ein Assistenzsystem der SAE-Stufe 2: Es kann lenken, bremsen und beschleunigen, der Fahrer muss aber jederzeit aufmerksam bleiben und ist voll verantwortlich. Es ist kein autonomes Fahren.

    Was ist der Unterschied zu FSD?

    Funktional keiner (ausführlich erklärt). Tesla hat am 9. Oktober 2026 nur den Namen auf seinen europäischen Websites geändert (TechCrunch). Das BMV hatte den Namen „FSD“ als „etwas irreführend“ bezeichnet. In den USA heißt das System weiterhin „Full Self-Driving (Supervised)“.

    Wann kommt TAD nach Deutschland?

    Ein Datum gibt es nicht. Das KBA prüft, das BMV unterstützt nach der Einigung mit Tesla eine EU-weite Zulassung. Der zuständige EU-Ausschuss (TCMV) hat am 6. Oktober 2026 nicht abgestimmt; eine Abstimmung ist frühestens im Dezember 2026 zu erwarten. Laut heise/dpa schließt Minister Bilger einen nationalen Weg nicht aus, falls es auf EU-Ebene nicht klappt.

    Wie funktioniert die EU-Zulassung?

    Die niederländische Behörde RDW hat am 10. April 2026 eine vorläufige Typgenehmigung nach Art. 39 der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt. Andere Staaten können diese national anerkennen, so wie bisher acht Länder. Für eine EU-weite Geltung braucht es im Technischen Ausschuss Kraftfahrzeuge (TCMV) eine qualifizierte Mehrheit: mindestens 15 der 27 Staaten, die zusammen mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten (Rat der EU).

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